R.I.C.O.

AGB


Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluss
Der Käufer ist an den umseitigen Kaufvertrag (Auftragsbestellung) gebunden, wenn dieser von ihm unterschrieben ist oder mündlich oder telefonisch oder per Mail erteilt wurde. Die Annahme des Vertrages durch den Verkäufer gilt durch vorherige Lieferung oder dann als erfolgt, wenn der Verkäufer nicht innerhalb 10 Tagen schriftlich ablehnt.

2. Preise
a.)
Die Preise sind Festpreise einschl. der gesetzlichen MwSt. und verstehen sich ohne jeden Abzug, z.B. auch kein Skonto bei Barzahlung.
b.)
Die Preise sind Mitnahmepreise und verstehen sich ab Lager des Verkäufers. Bei offensichtlichem Preisirrtum oder Berechnungsfehler hat der Verkäufer Anspruch auf Berichtigung.

3. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Lieferung des Ausstellungsstückes, Abweichungen in Struktur, Farbe, Holzoberflächen und Narbungen (Leder) sind naturgegeben und bleiben vorbehalten, soweit diese handelsüblich sind. Sie berechtigen nicht zu Beanstandungen.

4. Lieferfristen
a)
Kann eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit dem Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Verkaufsfirma beginnt.
b)
Störungen im Geschäftsbereich, wie Arbeitsausstände, Streiks oder höhere Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Der Käufer hat das Recht zum Rücktritt, wenn er nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Verkaufsfirma erfolgt.

5. Transport und Montage
a)
Auf Wunsch des Käufers vermittelt der Verkäufer den Transport, das Aufstellen und die Montage der gekauften Ware. Die Kosten für die jeweilige Leistung werden durch den Verkäufer bekannt gegeben und extra berechnet.
b)
Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes ohne Gefahr für Fahrzeug und Personal möglich ist.
c)
Auslieferungen erfolgen zu den vereinbarten Lieferterminen und im Rahmen üblicher Arbeitszeiten. Die Einhaltung bestimmter Uhrzeiten dafür ist aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich. Vergebliche Anfahrten werden zusätzlich berechnet.
d)
Bei Abholung verpackter Ware durch den Käufer haftet der Verkäufer nicht für unsachgemäßen Transport des Abholers. Werden Waren unverpackt vom Käufer zum Transport übernommen, so haftet der Verkäufer in keinem Falle für Transportschäden.
e)
Die Kosten für vereinbarte Aufstellungen und Montagen werden vom Transporteur oder Verkäufer separat berechnet. Das Lieferungs- und Montageteam ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über vereinbarte Arbeit hinausgeht. Der Käufer hat auf Risiken, wie bsp. elektrische Leitungen, Wasserleitungen oder zu dünne Wände hinzuweisen.

6. Zahlungen und Sicherheiten
a)
Der Kaufpreis ist zahlbar bei Übergabe der Ware im Geschäft in bar oder Ec-cash. Bei Lieferung durch den Transporteur ist die Zahlung fällig bei Anlieferung in bar. Der Transporteur ist verpflichtet, die fälligen Beträge gegen Quittung zu kassieren. Bei Teillieferungen ist die Kaufsumme für die gelieferten Teile zu zahlen.
b)
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Verkäufers.
c)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen

7. Abnahmeverzug
a)
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach angekündigter Lieferbereitschaft seitens des Verkäufers die bestellten Gegenstände abzunehmen. Nachträgliche Änderungen vereinbarter Lieferzeiten und Einlagerungen sind nur bis einen Monat und auf Gefahr des Käufers möglich. Andere Absprachen bedürfen der Schriftform.
b)
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung des Vertrages endgültig, ist der Verkäufer berechtigt nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager und/oder die bestellte Ware beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind ist der Verkäufer berechtigt auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und bei Nichterfüllung einen Schadenersatz in Höhe von 40% des Kaufpreises zu verlangen.

8. Gewährleistung
a)
Als Gewährleistung kann der Käufer zunächst nur Nachbesserung verlangen. Die Verkaufsfirma kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern. Im Falle der Nachbesserung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit und im Rahmen einer üblichen Arbeitszeit zu gewähren.
b)
Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) erst verlangen, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen oder die Ersatzlieferung zweimal nicht innerhalb angemessener Frist erbracht worden ist.
c)
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren ab Übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit der Übergabe schriftlich anzeigt.
d)
Bei Lieferungen aus 2. Wahl, Sonder- oder Restposten ist kein Umtausch, Reklamation oder Rückgabe möglich.

9. Rücktritt
Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden für den Fall, dass der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nach Abschluss dieses Vertrages eingestellt hat und der Verkäufer die Ware nicht anderweitig aus einer Serienproduktion beschaffen kann.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Verkaufsfirma.

11. Sonstiges
Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um Vertragsbestandteil zu werden.

© 2011 R.I.C.O. Interior